Gründungen ohne Leistungsbezug Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter

 

Existenzgründer/innen ohne Leistungsbezug der Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung bekommen in unserer Region keine vergleichbare Förderung. Sie können jedoch die Unterstützung durch die regionalen Lotsendienste und die Kammern trotzdem in Anspruch nehmen.


Wichtig: Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und mehr und / oder bei einem monatlichen Gewinn ab 365,00 Euro und/oder bei Beschäftigung eines sozialversicherungpflichtigen Arbeinehmers entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Es müssen Beiträge für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden, wie jeder andere Selbständige auch. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.