Gründung aus ALG-I

 

Die Bundesagentur für Arbeit kann Existenzgründungen aus ALG-I mit einem gewinnunabhängigen Gründungszuschuss (GZ) fördern. Höhe: bisheriges Arbeitslosengeld + 300 Euro (für die Sozialversicherungen) für 6 Monate. Anschließend kann für weitere 9 Monate nur noch der Zuschuss von 300 Euro beantragt werden.

Dabei handelt es sich um eine Kannleistung. 

 

Checkliste: Habe ich Anspruch auf Gründungszuschuss?

Wenn eine der folgenden Fragen mit "nein" beantwortet werden muss, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Gründungszuschuss!

  • Am Tag vor Gründung erhalte ich ALG-I oder eine vergleichbare Leistung.
  • Am Tag der Gründung habe ich noch einen Restanspruch auf ALG-I von mindestens 150 Tagen.
  • Der Antrag wurde von der Bundesagentur für Arbeit abgeholt, bevor ich die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit vorgenommen habe.
  • Die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich (mind. 15 h pro Woche und keine überwiegende andere Beschäftigung) ausgeübt.
  • Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Finanzplanung liegt vor. *
  • Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit der Gründungsidee. *
  • Die Anmeldung bei Gewerbeamt / Finanzamt kann vorgelegt werden.
  • Kenntnisse / Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit sind vorhanden und können belegt werden.
  • Für Gründungswillige, die schon einmal selbstständig waren und gefördert wurden: Das Ende dieser Förderung ist mindestens 24 Monate her.


* bei diesen Punkten können wir Ihen Hilfe und Unterstützung geben.

Eine verbindliche Zusage zum Gründungszuschuss erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit.